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Website: 5 Irrtümer

#1: Niemand scrollt auf Websites.
Vor 10 Jahren noch verpönt, heute völlig normal: das vertikale Scrollen auf der Website. Mit der Einführung des responsive Webdesigns und damit der der Anzeige auf Smartphone-Displays und Tablets wird es allgemein akzeptiert, dass eine Website sich nicht über eine definierte Bildschirmseite ausgeben lässt. Umfangreiche Inhalte werden besser durch eine fortlaufende Seite angezeigt als auf mehrere Bildschirmseiten verteilt. Trotzdem sollte man beachten, dass der Beginn des Textes immer die größte Aufmerksamkeit erfährt. Längeren Texte sollte deshalb ein Überblick in wenigen Zeilen über den zu erwartenden Inhalt vorangestellt werden.

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#2: Alle Seiten müssen mit 3 Klicks erreichbar sein.
Durch Tests wurde die „3-Klick-Regel“ bereits seit längerer Zeit in Frage gestellt. Es stimmt nicht, dass Nutzer die Website verlassen, wenn sie nicht nach 3 Klicks ihr Ergebnis gefunden haben. Die Anzahl der Klicks beeinflusst weder die Zufriedenheit noch die Erfolgsquote. Oder im Umkehrschluss: Weniger Klicks machen Besucher der eigenen Homepage nicht zufriedener. Die Anzahl der Klicks wird bei einem interessanten Angebot oft gar nicht wahrgenommen. Viel wichtiger für den Erfolg der Website ist eine übersichtliche und schlüssige Navigation, die das Auffinden der Informationen leicht macht.

#3: Eine Website muss schick aussehen.
Weithin verbreitet ist die Meinung, dass es sich beim Webdesign und die Kunst handelt, eine Website gut aussehen zu lassen. Doch für das Design ist es viel wichtiger, dass etwas gut funktioniert. Design beschäftigt sich nicht nur mit dem Aussehen sondern auch mit der Funktion. Unter gutem Webdesign versteht man also die Kunst, den Nutzer visuell und emotional anzusprechend und ihm die Benutzung der Seite leicht zu machen. Das Ziel des Designs besteht vor allem darin, die Inhalte der Website dem Nutzer „schmackhaft“ zu machen.

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#4: Eine Website muss regelmäßig redesigned werden.
Für viele Seitenbetreiber bedeutet „Redesign“, der Website ein neues Aussehen zu geben in der Hoffnung, dass dies die Zugriffsraten erhöhen und neue Kunden anziehen wird. In Wirklichkeit ist eine reine optische Änderung oft kontraproduktiv, denn viele Nutzer wollen gar keine Änderung der gewohnten Abläufe auf einer Website, selbst wenn das neue Design dem alten Layout scheinbar deutlich überlegen ist. Ein Redesign wir nur dann erfolgreich sein, wenn es funktionale Mängel der alten Website verbessert.

#5: Eine Website erstellen? Das kann ich selbst!
So wirbt ein großer Anbieter von Webspace mit seinem Homepage-Baukasten: „Mit dem … Homepage-Baukasten von …, einem der führenden Anbieter weltweit, gestalten Sie Ihre eigene Website einfach und intuitiv selbst. Alles, was Sie dazu brauchen, ist ein Computer mit Internet-Zugang“. Und weiter: „Kinderleicht und intuitiv ziehen Sie alle Inhaltselemente durch Drag & Drop an die von Ihnen gewünschte Stelle… Der … Homepage-Baukasten bietet Ihnen unendlich viele Möglichkeiten der individuellen Gestaltung. Ob Firmen- oder Vereinslogo, der exakt definierte Farbton, das eigene Hintergrundbild oder 640 mögliche Schriftarten - der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!“


Sicherlich, mit etwas Übung kann man vieles selbst bewerkstelligen, jedoch zahlt sich die Erfahrung professioneller Designer, Texter und Programmierer spätestens mit dem ersten Blick auf das Endprodukt aus. Für den ersten Versuch mit einer privaten Homepage mag der Baukasten taugen, für eine professionelle gewerbliche Website nicht. Denn jeder Baukasten sieht auch nach Baukasten aus.

Youtube-Videos auf der eigenen Website

Rechtssicherheit brachte (endlich) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Einbetten von fremden Youtube-Videos auf der eigenen Website.


„Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 200l/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.“ (Zitat – Quelle: http://www.contentmanager.de/redaktion-recht/eugh-einbetten-von-youtube-videos-auf-der-eigenen-website-ist-erlaubt/)


Der gesamte Text kann unter folgender URL nachgelesen werden:
http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH_C_348_13_Framing.pd

Es ist also gestattet, Inhalte fremder Anbieter per <iFrame> auf der eigenen Homepage zu integrieren, wenn sich „das technische Verfahren zur Darstellung des Inhalts von dem vom Urheber/Rechteinhaber verwendeten nicht unterscheidet und die dargestellten Inhalte nicht einem neuen Publikum eröffnet werden“. Kritisch wir die Einbettung von Youtube-Videos allerdings, wenn diese auf Seiten erfolgt, die hinter einer „Bezahlschranke“ stehen oder nur bestimmten Mitgliedern oder Kunden einer geschlossenen Nutzergruppe zugänglich ist. Nur wenn allen Internetnutzern der Service zugänglich ist, sind die Kriterien des EuGH erfüllt.

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